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Zunächst ist ein Eigentumsnachweis erforderlich. Diesen erbringen Sie entweder durch den Kaufvertrag, den Grundsteuerbescheid oder einen Grundbuchauszug.
Es werden nur Angebote/Kostenvoranschläge geeigneter Fach- firmen/-unternehmen anerkannt. Eigenleistungen werden nicht gefördert.
Um die fachgemäße Durchführung der Maßnahme nachvollziehen zu können, ist eine fotografische Dokumentation des Vorher- und Nachher-Zustands nötig.
Bei Inanspruchnahme Ihrer kostenlosen Energieberatrung erstellt Ihnen Ihr:e Energieberater:in einen Beratungsbericht, der als Anlage anzufügen ist.
Sollte Ihre Immobilie z.B. in einem Gebiet mit Gestaltungssatzung liegen, müssen Sie erforderliche Genehmigungen anhängen.
Hier finden Sie das Gründachkataster NRW, mit dem Sie das Potenzial Ihrer Immobilie für Begrünung herausfinden können.
Informationen zu den kommunalen Förderrichtlinien der Stadt Bottrop. In dieser PDF-Datei finden Sie alles, was Sie zum Erhalt der Zuschüsse wissen müssen.
Füllen Sie einfach das Formular mit den nötigen Angaben und reichen Sie dieses unterschrieben samt Anlagen im Sanierungsbüro ein.
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Mi 14 - 16 Uhr
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