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Quartiersmanagement

HAUS- & HOFFLÄCHENPROGRAMM

Sie möchten Ihre Immobilie oder Ihre Hoffläche aufwerten? Im Rahmen des Haus- und Hofflächenprogramms der Stadt Bottrop bieten wir Ihnen im InnovationCity-Quartier Fuhlenbrock-Vonderort die Möglichkeit, Ihr Eigentum nachhaltiger und attraktiver zu gestalten.

Als Quartiersmanagement unterstützen wir Sie dabei umfassend: Unser Quartiersarchitekt berät Sie kostenlos zu möglichen Klimaanpassungsmaßnahmen – von Entsiegelung über Fassaden- und Hofgestaltung bis hin zur Begrünung. Darüber hinaus können Sie von finanziellen Zuschüssen in Form von Fördermitteln profitieren, die Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Maßnahmen helfen.

Mehr Grün für ein besseres Klima

Klimaanpassung beginnt direkt vor der Haustür! Durch Entsiegelung, Begrünung von Fassaden und Dächern sowie naturnahe Gestaltung von Hofflächen trägt das Haus- und Hofflächenprogramm der Stadt Bottrop aktiv zum Klimaschutz bei.

Warum ist das so wichtig? Versiegelte Flächen speichern Hitze und verstärken den Hitzeinsel-Effekt, wodurch Städte sich an heißen Tagen stärker aufheizen. Begrünte Flächen kühlen die Umgebung, verbessern die Luftqualität und speichern Regenwasser – ein wichtiger Beitrag gegen Überflutung und Dürre. Zudem schafft mehr Grün neuen Lebensraum für Insekten und Vögel, stärkt die Biodiversität und macht unsere Stadt lebenswerter.

Machen Sie mit und gestalten Sie Bottrop klimaresilient! 🌿

EINVERSTÄNDNIS DER EIGENTÜMER:INNEN NOTWENDIG - alternativ Dokumentationsfotos vom HHF?

Schottergarten
Thermografie
Bepflanzung
Thermografie

Was fördert die Stadt Bottrop?

Hof-, Vorgarten-, Fassadenfläche
Als Förderung können bis zu 30 € je qm gestalteter Hof-, Vorgarten oder Fassadenfläche gewährt werden, sofern sich der Antragsteller mit mindestens 50% an den förderfähigen Gesamtkosten beteiligt.
Entsiegelung
Bei einer Entsiegelungsmaßnahme werden 50 % der förderfähigen Kosten gefördert. Hier beträgt die Höchstförderung 60 € pro qm.
Dachbegrünung
Bei einer Dachbegrünung können bis zu 60 € je qm gestalteter Fläche gewährt werden, sofern sich der Antragsteller mit min- destens 50 Prozent an den förderfähigen Gesamtkosten beteiligt. Darin eingeschlossen sind kleinere notwendige Reparaturen. Eine ggf. notwendige Statik kann mit maximal 300 € gefördert werden.
Bodengebundene Fassadenbegrünung
Bei einer bodengebundenen Fassadenbegrünung beträgt die Förderung 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 1.000 €. Bei Begrünungen an mehrschichtigen Au- ßenwandkonstruktionen beträgt die Förderung 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens 5.000 €.
Zuwendungsfähig sind außerdem:
  • Planungskosten bis zu einer Höhe von 15 % der zuwendungsfähigen Kosten
  • Gerüstkosten
  • Nebenkosten für eine erforderliche Betreuung und/oder Beratung bei der Umsetzung der Maßnahme bis zu einer Höhe von 15 % Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
Nicht zuwendungsfähig sind:
  • Ausgaben für Änderungen an Versorgungs- und Ent- sorgungsleitungen
  • besonders aufwändige gärtnerische Anlagen
  • Arbeiten, die wegen unterlassener vorheriger Unterhal- tung notwendig sind
  • Eigenleistungen (Sach- und Arbeitsleistungen)

Kostenlose Beratung vom Architekten

Sie möchten gerne eine Entsiegelungs- oder Begrünungsmaßnahme an Ihrer Immobilie oder auf Ihrem Grundstück durchführen, haben allerdings noch Fragen? Buchen Sie Ihren individuellen Beratungstermin bei unserem Quartiersarchitekten. Markus Wohlgemuth berät Sie kostenlos und unverbindlich und zeigt Ihnen gerne die Möglichkeiten auf.

Beratung vom Quartiersarchitekten

Buchen Sie hier bequem im Kalender Ihren Termin für die kostenlose Beratung mit unserem Quartiersarchitekten.

Was muss angefügt werden?

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der benötigten Anlagen für Ihren Förderantrag über die Richtlinie zum Haus- & Hofflächenprogramm. Einzelfälle können abweichen.

WICHTIG: Bitte reichen Sie die Unterlagen nur in Kopie ein!

  • Unterlagen Eigentum

    Zunächst ist ein Eigentumsnachweis erforderlich. Diesen erbringen Sie entweder durch den Kaufvertrag, den Grundsteuerbescheid oder einen Grundbuchauszug.

  • Angebot einer Fachfirma

    Es werden nur Angebote/Kostenvoranschläge geeigneter Fach- firmen/-unternehmen anerkannt. Eigenleistungen werden nicht gefördert.

  • Fotografische Dokumentation

    Um die fachgemäße Durchführung der Maßnahme nachvollziehen zu können, ist eine fotografische Dokumentation des Vorher- und Nachher-Zustands nötig.

  • Bericht Energieberater:in

    Bei Inanspruchnahme Ihrer kostenlosen Energieberatrung erstellt Ihnen Ihr:e Energieberater:in einen Beratungsbericht, der als Anlage anzufügen ist.

  • Erforderliche Genehmigungen

    Sollte Ihre Immobilie z.B. in einem Gebiet mit Gestaltungssatzung liegen, müssen Sie erforderliche Genehmigungen anhängen.

Alles erledigt?

Dann müssen Sie den fertigen Antrag mitsamt aller Anhänge nur noch digital bei der Stadt Bottrop oder alternativ in Papierform in unserem Quartiersbüro auf der Goethestraße 3 zu unseren Sprechzeiten einreichen. Das Team vom Quartiersmanagement ist Ihnen hierbei gerne behilflich.

Wie geht's weiter?

Folgend erhalten Sie zeitnah einen Bewilligungsbescheid der Stadt Bottrop, sodass Sie den Auftrag bei Ihrem eingereichten Fachbetrieb freigeben können. Nach erfolgreicher Umsetzung und einer Dokumentation erhalten Sie den Zuschuss ausgezahlt.

Wichtige Unterlagen & Links

Kataster

Hier finden Sie das Gründachkataster NRW, mit dem Sie das Potenzial Ihrer Immobilie für Begrünung herausfinden können.

Förderrichtlinie

Informationen zu den kommunalen Förderrichtlinien der Stadt Bottrop. In dieser PDF-Datei finden Sie alles, was Sie zum Erhalt der Zuschüsse wissen müssen.

Förderantrag

Füllen Sie einfach das Formular mit den nötigen Angaben und reichen Sie dieses unterschrieben samt Anlagen im Sanierungsbüro ein.

Antrag zu kompliziert?

Sie wollten Klimaanpassungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie durchführen, haben jedoch keinen Antrag für Zuschüsse bei der Stadt Bottrop eingereicht? Wir möchten gerne wissen, warum und wie wir Sie weiter unterstützen können!

In der Sprechstunde füllen wir den Antrag gemeinsam aus! Wir sind dienstags & donnerstags von 10-14 Uhr sowie mittwochs von 14-16 Uhr für Sie da.

Quartiersmanagerin
Celine Fräbel

IHR QUARTIER

Fuhlenbrock & Vonderort

Quartiersmanagerin
Celine Fräbel

Sanierungsmanager
René Schmidt

Gemeinsam die Entwicklung in Fuhlenbrock und Vonderort vorantreiben!

Wir greifen Ihre Ideen für die beiden Stadtteile auf und entwickeln daraus mit Ihnen vor Ort Projekte und Aktionen. Wir vernetzen als Bindeglied zwischen Stadtverwaltung und Bürgerschaft und versuchen Ihre Anliegen unbürokratisch zu regeln. Wir organisieren und führen Informations- und Beteiligungsveranstaltungen für Bauprojekte mit Bewohnerinnen und Bewohnern der beiden Stadtteile durch. Wir stellen Informationen zu Aktivitäten und Angeboten der beiden Stadtteile zur Verfügung. Wir unterstützen bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds.

Mit der Etablierung eines Quartiers- und Sanierungsmanagements setzt die Stadt Bottrop die Erfolgsgeschichte der InnovationCity Bottrop mit dem Quartier Fuhlenbrock-Vonderort fort. Unsere beiden Managements verfolgen mit einem umfangreichen, unabhängigen und kostenlosen Beratungs- und Informationsangebot das Ziel, Sie als Bewohnerinnen und Bewohner des Projektgebietes bei der energetischen Modernisierung Ihrer Bestandsimmobilien zu unterstützen und gemeinsam mit Ihnen Fuhlenbrock und Vonderort zukunftsfähig und lebenswert zu gestalten. Denn nur gemeinsam mit Ihnen kann ein klimagerechter Stadtumbau gelingen.​

Sprechstunde

Di & Do 10 - 14 Uhr
Mi 14 - 16 Uhr

E-Mail

fu-vo@icm.de

Telefon

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